Versicherungsrechner: eVB-Nummer sofort für Ihr Fahrzeug

Wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp. Der passende Vergleichsrechner ist direkt auf der Versicherungsseite eingebettet – vergleichen, abschließen, eVB per E-Mail erhalten.

So funktioniert der Versicherungsrechner

Kostenlos vergleichen, direkt beim Versicherer abschließen, eVB-Nummer sofort erhalten

Daten eingeben, Tarife vergleichen

Sie geben Fahrzeug- und Halterdaten ein, der Rechner unseres Partners zeigt die Tarife vieler Versicherer mit Preis und Leistungen nebeneinander. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.

Abschluss direkt beim Versicherer

Der Vertrag kommt direkt mit dem gewählten Versicherer zustande. Wir sind kein Versicherer und kein Vermittler, sondern Tippgeber – bei einem Abschluss erhalten wir eine Provision, für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Sicher und DSGVO-konform

Ihre Daten werden verschlüsselt an den Vergleichsrechner übertragen und dort nach den Datenschutzbestimmungen des Partners verarbeitet. Wir selbst speichern keine Antragsdaten.

eVB-Nummer per E-Mail

Nach dem Online-Abschluss verschickt der Versicherer die siebenstellige eVB-Nummer in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail – bereit für die Zulassungsstelle oder die Online-Zulassung.

Welche Versicherungen können Sie vergleichen?
AutoAutoversicherung (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
MotorradMotorradversicherung (alle Klassen ab 125 ccm)
QuadQuadversicherung (ATV & Quad mit Zulassung)
WohnmobilWohnmobilversicherung (Reisemobil & Kastenwagen)

Kurz erklärt: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die eVB-Nummer. Sie deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko schützt zusätzlich das eigene Fahrzeug vor Diebstahl, Glasbruch, Wild- und Naturschäden. Die Vollkasko übernimmt darüber hinaus selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem von Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Wann lohnt sich der Vergleich besonders?

Bei jeder Neuzulassung, jedem Gebrauchtwagenkauf und zur Wechselsaison im Herbst: Kfz-Verträge können in der Regel zum 30. November zum Jahresende gekündigt werden. Auch nach einem Umzug oder bei Fahranfängern in der Familie unterscheiden sich die Beiträge der Versicherer deutlich – der Vergleich zeigt es in wenigen Minuten.

Mehr zur eVB-Nummer

Was die eVB-Nummer genau ist, wie lange sie gilt und was Sie für den Antrag brauchen, erklärt unser Ratgeber eVB-Nummer: Alles, was Sie wissen müssen. Für Sonderfälle wie Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder eine abgelaufene eVB gibt es eigene Anleitungen.