eVB-Nummer für Händler, rote Kennzeichen und Probefahrt
Wer braucht beim Autokauf welche Versicherungsbestätigung?
Rote Händlerkennzeichen, Vorführwagen, Probefahrt und die Zulassung auf den Käufer – rund um den Fahrzeughandel gibt es mehrere Versicherungsnachweise. Hier steht, wer wann welche eVB braucht und wie Käufer ihre eigene eVB in Minuten bekommen.
Rote Kennzeichen, Händler-eVB und Käufer-eVB
Das rote 06er-Kennzeichen des Händlers
Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können bei der Zulassungsstelle rote Dauerkennzeichen mit der Erkennungsnummer 06 beantragen. Sie sind an den Betrieb gebunden und dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten an beliebigen Fahrzeugen des Betriebs genutzt werden – nicht für Privatfahrten oder als Ersatz für eine Zulassung. Die Behörde prüft Gewerbeanmeldung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auskunft aus dem Fahreignungsregister) und verlangt ein Fahrtenbuch.
So ist das rote Kennzeichen versichert
Die Haftpflicht für rote Kennzeichen läuft über eine Kfz-Handel-und-Handwerk-Police des Betriebs. Der Versicherer stellt dafür eine eVB aus, die auf das rote Kennzeichen – nicht auf ein einzelnes Fahrzeug – bezogen ist. Diese eVB legt der Betrieb bei der Zuteilung und bei jeder Verlängerung vor. Damit sind alle mit dem Kennzeichen bewegten Fahrzeuge haftpflichtversichert; Kasko-Schutz für Probefahrten hängt vom Vertrag ab.
Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Ihre eigene eVB
Übernimmt der Händler oder ein Zulassungsdienst die Anmeldung für Sie, braucht er Ihre eVB-Nummer – ausgestellt auf Sie als künftigen Halter. Viele Händler kooperieren mit einem Versicherer und bieten dessen Tarif an. Sie sind daran nicht gebunden: Vergleichen Sie vor dem Kauf online, schließen Sie ab und schicken Sie dem Händler die eVB-Nummer aus der E-Mail. Das dauert wenige Minuten und funktioniert auch direkt im Autohaus vom Smartphone.
Probefahrt: Wer haftet, wer ist versichert?
Beim Händler ist die Probefahrt über das rote Kennzeichen oder die Zulassung des Vorführwagens haftpflichtversichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst gilt die Kasko des Händlers, häufig mit einer Selbstbeteiligung, die Sie im Probefahrt-Vertrag übernehmen. Beim Privatkauf muss das Fahrzeug zugelassen sein; dann greift die Haftpflicht des Halters. Ein abgemeldetes Fahrzeug dürfen Sie nur mit Kurzzeitkennzeichen und eigener eVB bewegen.
Zulassungsdienst und Vollmacht
Lassen Sie den Händler oder einen Zulassungsdienst anmelden, geben Sie neben der eVB-Nummer eine Zulassungsvollmacht, Ausweiskopie und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit. Prüfen Sie, dass Name und Anschrift auf der eVB exakt den Ausweisdaten entsprechen – Abweichungen führen zur Ablehnung am Schalter.
Typische Fehler
- eVB auf den falschen Namen: Halter im Fahrzeugschein und Versicherungsnehmer müssen zusammenpassen.
- Händler-Tarif ungeprüft übernehmen: Ein Vergleich vor Ort dauert Minuten und spart oft dauerhaft.
- Probefahrt mit abgemeldetem Privatfahrzeug: Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
- Rotes Kennzeichen privat nutzen: Verstoß gegen die Zuteilungsbedingungen, Entzug droht.
Häufige Fragen zu Händler-Kennzeichen, Probefahrt und eVB
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