eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen und Importfahrzeuge
Export, Überführung aus dem Ausland und Erstzulassung in Deutschland
Beim Export braucht das Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen mit eigener Versicherungsbestätigung. Beim Import wird es umgekehrt: Die deutsche Zulassung verlangt eine eVB, obwohl noch keine deutschen Papiere vorliegen. Beide Fälle lösen wir hier Schritt für Schritt.
Ausfuhrkennzeichen, Import und die passende eVB
Das Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Wer ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug ins Ausland überführt, nutzt das Ausfuhrkennzeichen – erkennbar am roten Rand mit Ablaufdatum. Die Zulassungsstelle vergibt es für einen frei wählbaren Zeitraum von in der Regel 15 Tagen bis zu einem Jahr. Voraussetzung sind eine gültige Hauptuntersuchung, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Ausweis oder Vollmacht und eine Versicherungsbestätigung speziell für Ausfuhrkennzeichen.
Die spezielle eVB für Ausfuhrkennzeichen
Die Haftpflicht für das Ausfuhrkennzeichen ist eine eigene Versicherungsart mit fester Laufzeit. Viele Standard-Kfz-Versicherer bieten sie nicht an; spezialisierte Anbieter stellen die eVB nach Online-Antrag und Zahlung meist innerhalb weniger Minuten aus. Der Beitrag richtet sich nach Laufzeit und Fahrzeugart und wird im Voraus gezahlt. Für Fahrten in Nicht-EU-Länder sollten Sie zusätzlich die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) anfordern.
Warum das Kurzzeitkennzeichen für den Export nicht reicht
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf 5 Tage begrenzt und für Fahrten innerhalb Deutschlands konzipiert. Im Ausland wird es nicht überall anerkannt, teils drohen Bußgelder oder Stilllegung. Für Fahrten über die Grenze ist deshalb das Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl.
Import: Fahrzeug aus dem Ausland in Deutschland zulassen
Für die Erstzulassung eines Importfahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle neben Ausweis, ausländischen Papieren und Kaufvertrag eine gültige Hauptuntersuchung und den technischen Nachweis: die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder – wenn sie fehlt – ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten kommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls hinzu. Und natürlich die eVB-Nummer eines in Deutschland zugelassenen Versicherers.
eVB ohne deutsche Fahrzeugpapiere beantragen
Für den Versicherungsantrag genügen Hersteller, Modell und FIN aus dem Kaufvertrag oder der COC. Die deutsche Hersteller- und Typschlüsselnummer wird häufig erst im Zulassungsverfahren zugeordnet – der Versicherer trägt sie nach. Geben Sie im Antrag „Fahrzeug ohne deutsche Zulassung / Import“ an, wenn der Vergleichsrechner diese Option anbietet, und nutzen Sie sonst die Hersteller-/Modell-Suche.
Überführung aus dem Ausland nach Deutschland
Bis zur deutschen Zulassung darf das Fahrzeug nur mit einem gültigen Kennzeichen und Versicherungsschutz des Herkunftslandes fahren – etwa dem dortigen Export- oder Überführungskennzeichen. Alternativ transportieren Sie das Fahrzeug per Anhänger oder Spedition. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen kann erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug in Deutschland ist und die HU besteht.
Häufige Fragen zu Ausfuhrkennzeichen, Import und eVB
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