eVB-Nummer ohne Führerschein erhalten
Auto versichern und zulassen – auch ohne eigene Fahrerlaubnis
Ob vor der Führerscheinprüfung, als Halter für Familienmitglieder oder aus anderen Gründen: Ein Fahrzeug lässt sich auch ohne eigenen Führerschein versichern und zulassen. Die eVB-Nummer erhalten Sie dabei wie gewohnt in wenigen Minuten per E-Mail.
Auto ohne Führerschein anmelden: Das gilt rechtlich
Das deutsche Zulassungsrecht unterscheidet klar zwischen dem Halter eines Fahrzeugs und dessen Fahrern. Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die für Versicherung, Steuer und Betriebskosten verantwortlich ist. Eine Fahrerlaubnis braucht der Halter dafür nicht – gefahren werden darf das Fahrzeug nur von Personen mit gültigem Führerschein. Deshalb ist es völlig legal, ein Auto zu kaufen, zu versichern und zuzulassen, ohne selbst fahren zu dürfen.
Am häufigsten betrifft es Fahranfänger, die ihr erstes Auto schon vor der bestandenen Prüfung kaufen und anmelden wollen – etwa um ein gutes Angebot zu sichern oder direkt nach der Prüfung losfahren zu können. Ebenfalls verbreitet: Eltern melden das Fahrzeug für ihre Kinder an (oder umgekehrt), Unternehmen lassen Firmenwagen auf die Firma zu, oder ein Sammler hält Fahrzeuge, die andere bewegen. In all diesen Fällen wird die eVB-Nummer ganz normal auf den Halter ausgestellt.
Der Ablauf ist identisch mit dem normalen Weg: Kfz-Versicherung online vergleichen, Halter- und Fahrzeugdaten eingeben, Tarif abschließen – die eVB-Nummer kommt in wenigen Minuten per E-Mail. Ein Führerschein wird an keiner Stelle abgefragt oder geprüft. Wichtig ist nur der Fahrerkreis: Geben Sie ehrlich an, wer das Fahrzeug tatsächlich fahren wird, denn danach berechnet sich der Beitrag.
Der Fahrerkreis ist die wichtigste Angabe im Vertrag: Nur eingetragene Personen dürfen das Fahrzeug regelmäßig fahren. Fährt jemand außerhalb des vereinbarten Fahrerkreises und verursacht einen Unfall, zahlt die Haftpflicht zwar den Schaden des Unfallgegners, kann aber beim Halter Vertragsstrafen erheben oder Beiträge nachfordern. Das Alter des jüngsten eingetragenen Fahrers beeinflusst den Beitrag am stärksten – ein 18-jähriger Fahranfänger im Fahrerkreis macht den Vertrag deutlich teurer als erfahrene Fahrer.
Wenn ein Elternteil das Auto als Zweitwagen versichert und das Kind als Fahrer einträgt, ist das oft günstiger als ein eigener Vertrag des Fahranfängers – viele Versicherer stufen Zweitwagen besser ein als die Einsteigerklasse. Ein Vergleich beider Varianten lohnt sich fast immer, da die Unterschiede mehrere hundert Euro pro Jahr betragen können.
Häufige Fragen: eVB und Zulassung ohne Führerschein
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