eVB-Nummer für E-Scooter, Mofa und Roller?
Versicherungskennzeichen statt eVB – so sind Kleinfahrzeuge richtig versichert
Für E-Scooter, Mofas, Roller bis 50 ccm und S-Pedelecs gibt es keine eVB-Nummer und keinen Termin bei der Zulassungsstelle. Stattdessen genügt das Versicherungskennzeichen des Versicherers. Wir erklären die Grenze zwischen beiden Systemen.
Versicherungskennzeichen oder eVB: Wer braucht was?
Zulassungsfreie Fahrzeuge: Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und höchstens 45 km/h (Roller, Mopeds), Mofas bis 25 km/h, S-Pedelecs bis 45 km/h sowie E-Scooter bis 20 km/h sind von der Zulassungspflicht befreit. Trotzdem gilt die Versicherungspflicht: Ohne Kfz-Haftpflicht dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Den Nachweis liefert das Versicherungskennzeichen – die kleine Plakette, die der Versicherer nach Abschluss direkt ausgibt. Eine eVB-Nummer und die Zulassungsstelle spielen hier keine Rolle.
Zulassungspflichtige Zweiräder: eVB-Nummer
Alles, was schneller als 45 km/h fährt oder mehr als 50 ccm hat, ist zulassungspflichtig: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1), Motorräder, Trikes und Quads mit Straßenzulassung. Hierfür brauchen Sie eine eVB-Nummer vom Versicherer und einen Zulassungsvorgang mit amtlichem Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung und Hauptuntersuchung.
So läuft das Versicherungsjahr
Das Versicherungskennzeichen gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Wer im Herbst kauft, zahlt meist anteilig weniger, braucht aber zum 1. März trotzdem ein neues Kennzeichen. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün, sodass Polizei und Ordnungsamt das Versicherungsjahr auf einen Blick erkennen.
Voraussetzungen für E-Scooter
E-Scooter brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung, dürfen maximal 20 km/h fahren und benötigen die Versicherungsplakette am Heck. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Private E-Scooter ohne ABE dürfen nicht versichert und nicht im öffentlichen Raum genutzt werden.
Typische Fehler
- E-Scooter oder Roller mit abgelaufener Plakette fahren: gilt als Fahren ohne Versicherungsschutz und ist strafbar.
- Roller technisch entdrosselt (>45 km/h) mit Versicherungskennzeichen bewegen: Der Versicherungsschutz kann entfallen.
- Für ein 125er-Leichtkraftrad ein Versicherungskennzeichen anfragen: Hier ist eine eVB und die Zulassung Pflicht.
- Zu spät bestellen: Das Versicherungskennzeichen kommt per Post – vor dem 1. März rechtzeitig kümmern.
Häufige Fragen zu E-Scooter, Mofa und eVB
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