eVB-Nummer: Alles, was Sie wissen müssen
Bedeutung, Aufbau, Gültigkeit, Kosten – und wie Sie die eVB sofort bekommen
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Schlüssel zur Fahrzeugzulassung. Hier erfahren Sie, was hinter dem siebenstelligen Code steckt, wann Sie ihn brauchen und wie Sie ihn in wenigen Minuten online erhalten.
Was ist die eVB-Nummer?
Der elektronische Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
Definition
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code aus Großbuchstaben und Ziffern. Mit ihm bestätigt ein Kfz-Versicherer gegenüber der Zulassungsbehörde, dass für ein bestimmtes Fahrzeug und einen bestimmten Halter Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Weil die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist, verlangt jede Zulassungsstelle diesen Nachweis, bevor ein Fahrzeug ein Kennzeichen bekommt.
So funktioniert die Prüfung
Der Versicherer hinterlegt die Bestätigung elektronisch in einer zentralen Datenbank der Versicherungswirtschaft. Die Zulassungsstelle gibt die sieben Zeichen ein und erhält in Echtzeit Versicherer, Fahrzeug- und Halterdaten sowie den Status. Deshalb genügt es, die Nummer zu nennen oder auf dem Smartphone zu zeigen – ein Papierausdruck ist nicht nötig.
Geschichte: Von der Doppelkarte zur eVB
Bis Februar 2008 mussten Halter die sogenannte Versicherungs-Doppelkarte in Papierform vorlegen. Seit dem 1. März 2008 gibt es dafür die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie beschleunigt die Zulassung, verhindert Fälschungen und ermöglicht den Versand per E-Mail innerhalb von Minuten.
eVB-Nummer sofort bekommen: So geht es
Drei Schritte – online, ohne Termin, rund um die Uhr
Zulassungsbescheinigung Teil I (HSN/TSN, FIN, Erstzulassung), Ihre Anschrift und Angaben zu Fahrleistung, Stellplatz und Vorversicherung.
Im Vergleichsrechner Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko wählen und den Antrag direkt beim Versicherer stellen. Der Vergleich ist kostenlos.
Die eVB-Nummer kommt in der Regel innerhalb weniger Minuten. Mit Ausweis, Fahrzeugpapieren und eVB zur Zulassungsstelle – oder online über i-Kfz zulassen.
Wann brauche ich eine eVB-Nummer?
Die eVB wird bei jedem Zulassungsvorgang benötigt, also immer dann, wenn die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug neu einträgt oder Halter bzw. Kennzeichen ändert:
- Neuzulassung eines Neuwagens oder eines erstmals in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs
- Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf (Umschreibung)
- Wiederzulassung nach Abmeldung oder Saisonpause mit neuem Kennzeichen
- Ummeldung nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
- Kurzzeitkennzeichen für Überführung oder Probefahrt
- Saison-, Wechsel-, Oldtimer- (H) und rote Kennzeichen (06/07)
- Ausfuhrkennzeichen beim Export
Nicht nötig ist sie beim Versichererwechsel für ein bereits zugelassenes Fahrzeug: Hier meldet der neue Versicherer den Schutz elektronisch an die Behörde.
Welche Daten brauche ich für die eVB?
Halter
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse (für den eVB-Versand)
- Führerscheindatum, bei mehreren Fahrern das jüngste Alter
- Vorversicherer und Schadenfreiheitsklasse, falls vorhanden
Fahrzeug
- HSN und TSN (Felder 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Hersteller und Modell
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, Feld E)
- Erstzulassung, geplanter Zulassungstermin
- Jährliche Fahrleistung, Nutzung, Stellplatz
- Kennzeichen oder reserviertes Wunschkennzeichen
Fehlt die deutsche Zulassungsbescheinigung – etwa bei einem Import oder Neuwagen – genügen zunächst FIN und die Angaben aus der Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
Gültigkeit und Kosten der eVB-Nummer
Gültigkeitsdauer
Die Frist legt der Versicherer fest: meist 3 bis 6 Monate, bei einigen Anbietern bis zu 12 Monate. Jede eVB gilt für genau einen Zulassungsvorgang. Wird sie nicht genutzt, verfällt sie ohne Folgen. Wird sie genutzt, ist sie verbraucht – für ein weiteres Fahrzeug brauchen Sie eine neue.
Kosten
Die eVB ist kostenlos, ebenso eine erneute Ausstellung durch den bestehenden Versicherer. Beitragspflichtig ist nur der Versicherungsvertrag, der in der Regel mit dem Tag der Zulassung beginnt. Wer vergleicht, zahlt also nur für den Schutz, den er tatsächlich wählt.
Versandwege im Vergleich
| Weg | Dauer | Geeignet für |
|---|---|---|
| Minuten | Alle eiligen Zulassungen, Standard beim Online-Abschluss | |
| SMS | Minuten | Zusätzlicher Kanal einiger Versicherer |
| Kundenportal / App | sofort | Erneuter Abruf, verlorene E-Mail |
| Telefon (Agentur / Hotline) | Servicezeiten | Bestandskunden, Rückfragen |
| Post | Tage | Nicht für kurzfristige Termine |
Für welche Fahrzeuge gibt es die eVB?
Zulassungspflichtig – eVB erforderlich
- PKW, Transporter, LKW, Zugmaschinen
- Motorräder, Leichtkrafträder (ab 50 ccm / über 45 km/h)
- Quads und ATVs mit Straßenzulassung
- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
- Oldtimer, Saisonfahrzeuge, Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Versicherungskennzeichen statt eVB
Kleinkrafträder, Mofas, Roller bis 50 ccm/45 km/h, S-Pedelecs und E-Scooter sind zulassungsfrei. Für sie gibt der Versicherer ein Versicherungskennzeichen aus (Versicherungsjahr 1. März bis Ende Februar). Ein Termin bei der Zulassungsstelle und eine eVB sind nicht nötig.
Typische Probleme mit der eVB-Nummer – und die Lösung
eVB abgelaufen oder abgelehnt
Die Zulassungsstelle erkennt eine abgelaufene oder bereits verwendete eVB sofort. Lösung: Beim bestehenden Versicherer eine neue eVB anfordern oder online eine Versicherung abschließen – die neue Nummer kommt in Minuten, auch direkt am Schalter vom Smartphone.
Falscher Halter oder falsche Fahrzeugdaten
Die eVB muss auf die Person ausgestellt sein, die als Halter eingetragen wird, und zum Fahrzeug passen. Stimmen FIN oder Halter nicht, lehnt die Behörde ab. Lassen Sie die eVB in diesem Fall vom Versicherer korrigieren.
Keine Fahrerlaubnis oder negative Bonität
Beides ist kein Hindernis für die eVB: Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein, und in der Kfz-Haftpflicht besteht für Versicherer ein gesetzlicher Annahmezwang. Details finden Sie in den verlinkten Ratgebern.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Weiterlesen: eVB-Nummer Ratgeber
Antworten auf die häufigsten Sonderfälle rund um die elektronische Versicherungsbestätigung
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